Risikohinweise

Gemäß §14 der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) . Markus Blaschzok nachfolgend „ANBIETER“ genannt.

 

§ 14a Keine Haftung für Informationen

(1) Der ANBIETER übernimmt keine Haftung für bereitgestellte Handelsanregungen. Diese stellen in keiner Weise einen Aufruf zur individuellen oder allgemeinen Nachbildung, auch nicht stillschweigend, dar. Handelsanregungen oder anderweitige Informationen stellen keine Beratungsleistung und auch keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, derivativen Finanzprodukten, sonstigen Finanzinstrumenten, Edelmetallen und -hölzern, Versicherungen sowie Beteiligungen dar. Eine Haftung für mittelbare und unmittelbare Folgen der veröffentlichten Inhalte ist somit ausgeschlossen.

(2) Die Redaktion bzw. Leitung des Seminars / Webinars bezieht Informationen aus Quellen, die sie als vertrauenswürdig erachtet. Eine Gewähr hinsichtlich Qualität und Wahrheitsgehalt dieser Informationen kann nicht übernommen werden. Die von der Redaktion bzw. Leitung des Seminars / Webinars zum Ausdruck gebrachten Meinungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern.

(3) Leser sowie Seminar- / Webinarteilnehmer, die aufgrund der veröffentlichten Inhalte Anlageentscheidungen treffen bzw. Transaktionen durchführen, handeln in vollem Umfang auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. Der ANBIETER übernimmt keine Haftung für die erteilten Informationen. Insbesondere weist der ANBIETER hierbei auf die bei Geschäften mit Optionsscheinen, Derivaten und derivativen Finanzinstrumenten besonders hohen Risiken hin. Der Handel mit Optionsscheinen bzw. Derivaten ist ein Finanztermingeschäft. Den erheblichen Chancen stehen entsprechende Risiken gegenüber, die nicht nur einen Totalverlust des eingesetzten Kapitals, sondern darüber hinausgehende Verluste nach sich ziehen können. Aus diesem Grund setzt diese Art von Geschäften vertiefte Kenntnisse im Bezug auf diese Finanzprodukte, die Wertpapiermärkte, Wertpapierhandelstechniken und -strategien voraus.

(4) Nur Verbraucher, die die gem. § 37d WpHG bei Banken und Sparkassen ausliegende Broschüre "Basisinformationen über Finanztermingeschäfte" gelesen und verstanden sowie das Formular "Wichtige Information über die Verlustrisiken bei Finanztermingeschäften" gelesen und unterschrieben haben, sind berechtigt, am Handel mit Optionsscheinen und sonstigen Finanztermingeschäften teilzunehmen. Der KUNDE handelt gleichwohl auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr.

 

§ 14b Mögliche Interessenkonflikte

Der ANBIETER, Autoren oder nahestehende Dritte, die an der Erstellung einer Finanzanalyse beteiligt sind, haben sich verpflichtet, etwaige Interessenkonflikte offen zu legen. In dem Fall, dass zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der jeweiligen Publikation in einem zum Kauf oder Verkauf gestellten Titel Long- oder Shortpositionen gehalten werden, wird dies im entsprechenden redaktionellen Teil kenntlich gemacht. Auszuweisende Interessenkonflikte können nur bei Analysen zu Finanzinstrumenten, wie z. B. Aktien, Anleihen, Zertifikaten, etc. auftreten, jedoch nicht bei Analysen zu Märkten, wie z. B. Indizes (DAX), Rohstoffen (Gold, Silber) oder Währungspaaren (Euro/USD), etc..

 

§ 14c Haftung für Erfüllungsgehilfen

Der ANBIETER haftet bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen für Verschulden seiner Mitarbeiter und der Personen, die dieser zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht, in dem sich aus § 14 ergebenden Umfang, wenn die Schäden nicht mutwillig verursacht wurden.

 

§ 14d Haftung für höhere Gewalt

Der ANBIETER haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z. B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) oder auf nicht schuldhaft verursachte, technische Störungen (wie z. B. das EDV-System) zurückzuführen sind. Als höhere Gewalt gelten auch Computerviren oder vorsätzliche Angriffe auf EDV-Systeme durch "Hacker", sofern jeweils angemessene Schutzvorkehrungen hiergegen getroffen wurden.

 

§ 14e Haftungsbeschränkungen

(1) Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den ANBIETER oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Der ANBIETER haftet nicht für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens.

(2) Die verschuldensunabhängige Haftung durch den ANBIETER für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.

(3) Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Haftung im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(4) Hat der KUNDE durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang der ANBIETER und der KUNDE den Schaden zu tragen haben.


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